Aufnahmevorraussetzungen und Kosten

Die Bewerber müssen ein Mindestalter von 17 Jahren haben und als Schulabschluss die Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur erlangt haben. Bei einem Hauptschulabschluss ist eine zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung.

Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme zur Ergotherapieausbildung ist ein Vorpraktikum von empfehenswerterweise drei Monaten (Mindestens aber drei Wochen in einer ergotherapeutischen Einrichtung).

 

Ausbildungsbeginn

Ausbildungsbeginn ist der 01. September.

Aufnahmeverfahren für die Ergotherapie Ausbildung

Einführend stellen wir Ihnen am Tag des Einstellungstests die Schule und die Ausbildung

vor. Sie lernen die Schulleitung und Fachleitung persönlich kennen. Uns interessiert dabei, ob Sie sich gut mit dem Berufsbild des Ergotherapeuten auseinandergesetzt haben.

Neben einem Gruppengespräch zu einer typisch ergotherapeutischen Situation werden Sie einen kurzen Text bearbeiten.

Abschließend führen wir mit jedem Bewerber ein Einzelgespräch durch. Separat dazu überprüfen wir anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen die Eingangsvoraussetzungen und teilen Ihnen das Ergebnis innerhalb kurzer Zeit mit.

 

Gebühren

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Das monatliche Schulgeld beträgt 395 Euro. Eine Prüfungsgebühr in Höhe von 370€ fällt am Ende der Ausbildung an. Die Bücher und Unterrichtsmaterial sind vom Schüler bzw. der Schülerin selbst zu tragen und betragen ca. 460,00 €, die zu Beginn der Ausbildung zu zahlen sind. Da die Praktikumsplätze nicht immer in unmittelbarer Nähe des Schulortes liegen, kann es notwendig sein, dass die Studierenden für die Zeit des Praktikums am Ort der Praktikumsstelle wohnen. Dadurch können Kosten für die Anreise zu den Praktikumsstellen und ggf. Unterkünfte an den Praktikumsstellen anfallen. Für Schulexkursionen trägt der Schüler bzw. die Schülerin die Kosten.

Förderung

  • Ausbildungsbeihilfen können beantragt werden nach BAfÖG
  • Bildungskredit-Programm der Bundesregierung
  • im Rahmen von Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen gewähren die Arbeitsämter unter bestimmten Vorraussetzungen Unterstützung
  • Rehabilitanden, die die Voraussetzung für die Kosmetikausbildung erfüllen, können von den Sozialleistungsträgern prüfen lassen, ob berufsfördernde Leistungen in Anspruch genommen werden können (BfA, LVA, BG)
  • Soldatengesetz: Zeitsoldaten haben die Möglichkeit im Rahmen ihrer individuellen Ansprüche die Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr in Anspruch zu nehmen

Bewerbungsunterlagen

Für eine Bewerbung bei uns, bitten wir Sie, folgende Unterlagen schriftlich einzureichen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Motivationsschreiben
  • Bewerbungsbogen (Download -> rechts im Menü)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 2 aktuelle Lichtbilder mit Namen
  • Schulzeugnisse, Zeugnisse/Zwischenzeugnisse vom Arbeitgeber bzw. von geleisteten Praktika
  • Beurteilung/Bescheinigung über eventuell geleistete praktische Einsätze in ergotherapeutischen, medizinischen oder sonstigen sozialen Bereichen, Freiwilliges Soziales Jahr, Zivildienst etc.