Podologie - Aufnahmevorraussetzungen und Kosten

Aufnahmevorraussetzungen

  • Realschulabschluss oder eine andere 10 jährige Schulbildung
  • Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis sowie charakterliche Eignung (Führungszeugnis)
  • Impfung gegen Hepatitis B
  • Neigung zum helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen
  • Interesse an medizinischen Sachverhalten
  • Selbstständige Arbeitsweise
  • Kommunikationsstärke

Kosten

  • Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig
  • Die Ausbildungsgebühr beträgt monatlich 395 Euro (berufsbegleitend über 28 Monate)
  • Anmelde und Versicherungsgebühr 145 Euro
  • Prüfungsgebühr 470 Euro
  • Bücher, Unterrichtsmaterial und Arbeitskleidung sind von dem Schüler, der Schülerin selbst zu tragen

Förderungen

  • Ausbildungsbeihilfen können beantragt werden nach BAfÖG
  • Bildungskredit-Programm der Bundesregierung
  • Im Rahmen von Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen gewähren die Arbeitsämter unter bestimmten Vorraussetzungen Unterstützung
  • Rehabilitanden, die die Voraussetzung für die Podologieausbildung erfüllen, können von den Sozialleistungsträgern prüfen lassen, ob berufsfördernde Leistungen in Anspruch genommen werden können (BfA, LVA, BG)
  • Soldatengesetz: Zeitsoldaten haben die Möglichkeit im Rahmen ihrer individuellen Ansprüche die Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr in Anspruch zu nehmen
  • Bildungsscheck

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