Podologie - Aufnahmevorraussetzungen und Kosten
Aufnahmevorraussetzungen
- Realschulabschluss oder eine andere 10 jährige Schulbildung
- Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
- Ärztliches Gesundheitszeugnis sowie charakterliche Eignung (Führungszeugnis)
- Impfung gegen Hepatitis B
- Neigung zum helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen
- Interesse an medizinischen Sachverhalten
- Selbstständige Arbeitsweise
- Kommunikationsstärke
Kosten
- Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig
- Die Ausbildungsgebühr beträgt monatlich 395 Euro (berufsbegleitend über 28 Monate)
- Anmelde und Versicherungsgebühr 145 Euro
- Prüfungsgebühr 470 Euro
- Bücher, Unterrichtsmaterial und Arbeitskleidung sind von dem Schüler, der Schülerin selbst zu tragen
Förderungen
- Ausbildungsbeihilfen können beantragt werden nach BAfÖG
- Bildungskredit-Programm der Bundesregierung
- Im Rahmen von Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen gewähren die Arbeitsämter unter bestimmten Vorraussetzungen Unterstützung
- Rehabilitanden, die die Voraussetzung für die Podologieausbildung erfüllen, können von den Sozialleistungsträgern prüfen lassen, ob berufsfördernde Leistungen in Anspruch genommen werden können (BfA, LVA, BG)
- Soldatengesetz: Zeitsoldaten haben die Möglichkeit im Rahmen ihrer individuellen Ansprüche die Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr in Anspruch zu nehmen
- Bildungsscheck
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